NEUE REGELUNG FÜR SCHWEISSERPRÜFUNG

Was hat sich geändert?

Für die Anwendung der DIN SPEC 35234 gilt, dass die Regeln der bisher bestehenden DIN EN ISO 9606-1 weiter uneingeschränkt gelten und nur um Besonderheiten für das Auftragschweißen ergänzt werden.
Zu diesen Besonderheiten gehören neue Festlegungen: Wenn zum Beispiel eine Zwischenlage in der Fertigung hergestellt wird, muss diese auch in der Prüfung berücksichtigt werden. Hinsichtlich des Geltungsbereiches für die Auftragsdicke gilt bei korrosionsbeständigen Auftragschweißungen und bei Hartauftragungen, dass dies der dünnste Bereich ist, der als Auftragschweißgut bei der Prüfung ermittelt wurde.

Zusätzlich wurde eine neue Bezeichnung für eine Schweißerprüfung zum Auftragschweißen eingeführt. Dies wurde notwendig, da die Schweißerprüfungsbezeichnung nach DIN EN ISO 9606-1 nicht zielführend war.

 

Einheitlicher Qualifikationsnachweis

Die neue Norm schließt eine Lücke, die schon seit vielen Jahren bemängelt wird: In der Praxis hat sie immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen, wie zum Beispiel hinsichtlich des Geltungsbereichs oder der Art des Prüfstücks, geführt.
Jetzt sind die ausführenden Unternehmen gefragt, diese neue Norm in der Praxis anzuwenden – und nur Schweißer für Auftragschweißungen einzusetzen, die über den entsprechenden Qualifikationsnachweis verfügen.

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Jörg Mährlein
Über die Autorin/den Autor

Jörg Mährlein

Stellv. Niederlassungsleiter SLV Duisburg

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