DIN EN 1090 – FERTIGUNG VON STAHLBAUTEN

Was ist die DIN EN 1090?
Die europäische Norm DIN EN 1090 ist das Regelwerk zur Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken.

Sie gliedert sich zurzeit in folgende Teile:

DIN EN 1090-1
Dieser Teil beschäftigt sich mit dem Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile.
Einfach ausgedrückt weisen Unternehmen, die sich nach diesem Teil der Normen zertifizieren lassen, eine funktionierende werkseigene Produktionskontrolle nach. Sie erlangen dadurch die Erlaubnis, das geforderte CE-Kennzeichen nach der europäischen Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) auf tragende Bauteile anzubringen, die aus Stahl oder Aluminium bestehen.

DIN EN 1090-2 / DIN EN 1090-3
Teil 2 und 3 der DIN EN 1090 beinhalten die technischen Regeln für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken.
Unternehmen können für die Ausführung ihrer Arbeit (Zuschnitt, Anarbeitung, Schweißen, Verbindungen mit mech. Verbindungsmittel oder Korrosionsschutz) nach DIN EN 1090-2 und/oder DIN EN 1090-3 eine Bescheinigung erlangen.
Diese Bescheinigung ist unabhängig von der Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (DIN EN 1090-1) und erlaubt zusätzlich den Unternehmen, auf vereinfachte Weise Unterlieferant für einen Auftrag im bauaufsichtlichen Bereich zu werden.
 
DIN EN 1090-4 / DIN EN 1090-5
Diese Teile der Normenreihe liegen zurzeit als Entwurf vor und beinhalten die technischen Anforderungen an kaltgeformte, tragende Bauelemente aus Stahl (Teil 4) und Aluminium (Teil 5) und kaltgeformte, tragende Bauteile für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen.

Woher kommt die Forderung nach einer Zertifizierung?
Bereits vor 20 Jahren begann die europäische Wirtschaftsgemeinschaft, den Binnenmarkt und den freien Warenverkehr zu regeln und zu vereinheitlichen.
Bis zu diesem Zeitpunkt oblag es den Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass auf ihrem Gebiet die Bauwerke des Hoch- und des Tiefbaus so entworfen und ausgeführt wurden, dass sie die Sicherheit von Menschen, Tieren und Gütern nicht gefährdeten.


Mit Einführung der Europäischen Richtlinie 89/106/EWG wurde begonnen, harmonisierte europäische Regelwerke und Normen (z. B. die Euro-Codes, EN 1090 etc.) zu entwickeln, die für die Mitgliedstaaten anstelle ihrer nationalen Regelwerke treten sollen.
Im Juli 2013 wurde die europäische Richtlinie 89/106/EWG durch die Europäische Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) ersetzt.
In Deutschland wurde die Europäische Richtlinie 89/106/EWG mit dem Bauproduktengesetz umgesetzt. Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) ist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gültig und hat dort den Charakter eines Gesetzes.
Somit ist die CE-Kennzeichnung eines Bauproduktes keine vertragliche, sondern eine gesetzliche Forderung.
Dennoch mussten die Mitgliedstaaten ihre Souveränität nicht komplett aufgeben. Gewisse nationale Interessen durften in den nationalen Anhängen der Eurocodes geregelt werden.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die nationalen Anhänge des Landes, in dem das Bauwerk aufgestellt oder das Bauteil in Verkehr gebracht wird, zwingend zu beachten sind.

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Thomas Leßmann
Über die Autorin/den Autor

Thomas Leßmann

Internationaler Schweißfachingenieur

FROSIO Level III, Qualitätssicherung,

SLV Duisburg

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