Qualitätsanforderungen für Hersteller von thermisch gespritzten Schichten nach DIN EN ISO 14922

Thermische Spritzverfahren

Ob Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt, Stahlbau, im Offshore-Bereich oder in der chemischen und petrochemischen Industrie, thermische Spritzverfahren gewinnen mit ihren vielseitigen Anwendungsbereichen immer stärker an Bedeutung. Denn mithilfe von thermischen Spritzverfahren lassen sich Oberflächen wirkungsvoll schützen, aber auch die Eigenschaften lassen sich mit dem Aufbringen von thermischen Spritzschichten optimieren, was insbesondere für den Verschleiß- und Korrosionsschutz große Bedeutung hat. Aber auch bei der Herstellung und der Instandsetzung bieten thermische Spritzverfahren ein breites Anwendungsfeld, verbessern sie doch die Temperaturbeständigkeit und die Beständigkeit gegen chemische Beanspruchung.

 

Vorteil von thermischen Spritzverfahren

Der größte Vorteil von thermischen Spritzverfahren ist, dass beim Aufbringen von thermischen Spritzschichten eine Vielzahl an Spritzzusätzen auf die Bauteile aufgebracht werden kann. Nahezu alle Werkstoffe lassen sich so bearbeiten, da beim Aufbringen der thermischen Spritzschichten der Grundwerkstoff selbst weder aufgeschmolzen noch stark beeinflusst wird.

 

DIN EN ISO 14922 zur Qualitätssicherung bei thermischen Spritzverfahren

Um den hohen Ansprüchen an thermische Spritzschichten gerecht zu werden, sind die Zertifizierung des Betriebs und des Personals sowie die entsprechende Ausbildung /ausschlaggebend. Ähnlich der DIN EN ISO 3834 für Schweißbetriebe kommen daher auch bei thermischen Spritzverfahren entsprechende Regeln zur Qualitätssicherung zur Anwendung: die Norm DIN EN ISO 14922. Diese unterscheidet je nach Anforderung an die Ausführung beim Aufbringen der thermischen Spritzschichten verschiedene Qualitätssicherungsstufen: Umfassend = C, Standard = S und Elementar = E. Welche Stufe bei der jeweiligen Anwendung notwendig ist bzw. ob der ausführende Betrieb nach DIN EN ISO 14922 qualifiziert sein muss, wird von internen Qualitätsmanagementsystemen oder den Kundenanforderungen festgelegt.

 

Welche Normen sind beim Aufbringen von thermischen Spritzschichten zu beachten?

Insgesamt 17 Qualitätsanforderungen sind bei der Durchführung von thermischen Spritzverfahren zu beachten. Im Mittelpunkt stehen hierbei vor allem die Qualifizierung des Personals und der Spritzverfahren. Folgende europäische und internationale Regelwerke müssen hierbei zu Rate gezogen werden:

 

 

Welche Ausbildungen benötigt das Personal für die Durchführung von thermischen Spritzverfahren?

Für die allgemeine Planung und Durchführung von thermischen Spritzschichten ist qualifiziertes Aufsichtspersonal nötig. Deren Aufgaben und Verantwortungsbereiche sind in der DIN EN ISO 12690 festgehalten. Dieses Aufsichtspersonal, auch Spritzaufsicht genannt, muss über umfassende, spezielle oder ggfs. über technische Basiskenntnisse verfügen. Besonders empfehlenswert ist es daher, wenn das Personal eine Ausbildung zum Europäischen Spritzfachmann ETSS nach DVS EWF 1188 durchlaufen hat.


Auch eine Qualifizierung des Spritzpersonals ist notwendig, wenn qualitativ hochwertige thermische Spritzschichten erzeugt werden sollen. Hierzu empfiehlt sich die Ausbildung zum Europäischen Thermischen Spritzer ETS nach DVS EWF 1197, abgeschlossen mit einer Prüfung nach DIN EN ISO 14918.
 

Qualifizierung der Verfahrensanweisungen bei thermischen Spritzverfahren

Auch die Verfahrensanweisungen bei thermischen Spritzverfahren unterliegen Normen, so z. B. die bauteilbezogene Verfahrensprüfung nach DIN EN 15648 oder die DIN EN ISO 14923, die die notwendigen Eigenschaften der erforderlichen Prüfverfahren festlegt. Für zerstörungsfreie Prüfverfahren gibt die DIN EN ISO 9712 eine entsprechende Qualifizierung des Personals vor.

 

Sie haben Fragen rund um thermische Spritzverfahren?

Wenn Sie Fragen zur Ausbildung von Fach- und Prüfpersonal, zur Verfahrensqualifizierung oder Unternehmenszertifizierung haben oder direkt eine Ausbildung oder Zertifizierung für Ihr Unternehmen benötigen, ist die GSI mbH SLV Duisburg Ihr verlässlicher Ansprechpartner und hilft Ihnen gern und sofort weiter.


Wenden Sie sich im Bereich Unternehmenszertifizierung an:
Andre Derks
0203 3781 433
derks@slv-duisburg.de
 

Im Bereich Ausbildung und Qualifizierung:
Tobias Kischkewitz
0203 3781 169
kischkewitz@slv-duisburg.de

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Andre Derks
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