WELCHE EINGANGSVORAUSSETZUNGEN GIBT ES FÜR ZFP-PERSONAL?

Zertifikate sind oft Pflicht

Bei der Anwendung der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung stellt sich oft die Frage, wer berechtigt ist, die Prüfungen durchzuführen und die Prüfergebnisse zu bewerten. 

Oftmals wird ein Zertifikat der Prüfer gemäß DIN EN ISO 9712 gefordert. Dessen Erlangung durch eine Zertifizierstelle erfordert neben persönlichen Voraussetzungen und bestandener Prüfung einen Nachweis der Schulungsstunden des Prüflings. Die Schulungsstunden hängen unter anderem von seinem Bildungsweg ab: Für Ingenieure, Techniker und Meister besteht die Möglichkeit, an verkürzten Lehrgängen teilzunehmen. Liegen bereits Zertifikate vor, kann die Anerkennung durch die Personenzertifizierstelle des TÜV Nord geprüft werden.

Die Prüfprotokolle der zerstörungsfreien Prüfungen werden dem Auftraggeber zur Interpretation übergeben. Die Verantwortung für das Produkt verbleibt beim Hersteller. Die Konsequenzen, die sich aus dem Prüfergebnis ergeben, sind also nicht Bestandteil der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Welche Aufgaben hat der Prüfer?

Der Prüfer selbst darf von seinem Arbeitgeber, je nach Ausbildungsstufe, zu folgenden Aufgaben autorisiert werden:

Stufe 1: Geräte einstellen, Prüfung durchführen, Prüfergebnisse aufzeichnen

Stufe 2: Stufe 1 + Prüfergebnisse nach Norm bewerten, Prüfanweisungen schreiben

Stufe 3: Stufe 2 + Prüfverfahren festlegen, Verfahrensbeschreibungen festlegen und die Verantwortung für eine Prüfeinrichtung übernehmen

Voraussetzungen für Qualifizierung und Zertifizierung

Vor der Qualifizierungsprüfung und der Möglichkeit zur anschließenden Zertifizierung sind vom Schweißer in allen drei Stufen erforderlich:

  1. Ein Sehtest mit folgenden Anforderungen:
    • Die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman (Schriftgröße 4,5) oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge (mit oder ohne Sehhilfe) lesen zu können.
    • Das Farbsehvermögen muss ausreichen, um Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden zu können, die bei den betreffenden vom Arbeitgeber festgelegten ZfP-Verfahren benutzt werden.
  2. Eine industrielle Vorerfahrung. Zehn Prozent der Vorerfahrungszeit, die zur Zertifizierung erforderlich ist, müssen bereits vor der Qualifizierungsprüfung vorliegen:

Tabelle 1: Industrielle Vorerfahrung zur Qualifizierungsprüfung.

Hinweis:

Auch nach Ausstellung des Zertifikats müssen die Nahsehfähigkeit des Prüfers während der Gültigkeit jährlich überprüft und die Nachweise lückenlos archiviert werden – die Verantwortung liegt hier beim Arbeitgeber.

 

Die industrielle Erfahrung zur Zertifizierung kann in einem Zeitraum von zwei Jahren nach der Qualifizierungsprüfung gesammelt werden.
Für den Fall, dass die industrielle Vorerfahrung zur Qualifizierungsprüfung nicht vorliegt, bietet die SLV Duisburg gerne ein kostenfreies Praktikum zu flexiblen Terminen an.
Gerne beraten wir Sie, welches Prüfverfahren und welche Ausbildungsstufe für Sie die passenden sind und welcher Weiterbildungsweg für Sie optimal ist.

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Helmut Schmeink
Über die Autorin/den Autor

Helmut Schmeink

ZfP-Ausbildung, SLV Duisburg

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