DER EINSATZ VON NICHTROSTENDEN STÄHLEN IN SCHWIMMBÄDERN

Die Erneuerung der öffentlichen Schwimmbäder in vielen Kommunen bietet die perfekte Gelegenheit, Ausrüstungsgegenstände wie Treppen, Geländer, Sprunganlagen o. ä., aber auch Beckenauskleidungen oder sogar die gesamten Rohrleitungssysteme aus nichtrostenden Stählen neu zu errichten. Schließlich sind diese Bauteile besonders hoher Feuchtigkeit ausgesetzt und somit ausgesprochen korrosionsanfällig. Durch den Einsatz von nichtrostenden Stählen kann hier also ein wertvoller Beitrag zur Langlebigkeit der Bauteile geleistet werden.

Welche Normen sind bei der Verwendung von nichtrostenden Stählen zu beachten?

Bei der Verwendung von nichtrostenden Stählen sind gewisse Normen und Regelungen zu beachten, um für eine sachgerechte und sichere Bauweise zu sorgen. Hierfür stehen z. B. die Merkblätter der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei bereit, die im Downloadbereich unter www.edelstahl-rostfrei.de heruntergeladen werden können.
Folgende Normen sind beim Bauen mit nichtrostenden Stählen in jedem Fall zu berücksichtigen:

·         Normenreihe DIN EN 10088 ff.

·         DIN EN 1993-1-4

·          DIN EN ISO 17635

 

Außerdem sind die nachstehenden allgemeinen Richtlinien zur Tragwerksplanung nach DIN EN 1990:2010-12 zu beachten, wenn die mit den Prinzipien und Anwendungsregeln (z. B. Eurocode 3) verfolgten Bemessungsziele erreicht werden sollen:

·         Die Bauausführung erfolgt durch geschultes und erfahrenes Personal.

·         Eine sachgerechte Überwachung und Qualitätskontrolle während der Bemessung und der Bauausführung, d. h. in Fabriken, Fertigungsanlagen und auf der Baustelle, sind sichergestellt.

·         Baustoffe und Erzeugnisse werden entsprechend den Angaben in EN 1990 oder EN 1991 bis EN 1999 oder den maßgebenden Ausführungsnormen, Werkstoff- oder Produktnormen verwendet.

·         Das Tragwerk wird sachgemäß instandgehalten.

 

Die Praxis zeigt jedoch, dass die Anwendung der Merkblätter und Normen sowie das Berücksichtigen der allgemeinen Richtlinien bei der Herstellung von Bauteilen und / oder Rohrleitungssystemen aus nichtrostenden Stählen alle Beteiligten mit komplexen Herausforderungen konfrontiert.

Wie werden die Normen in der Praxis am besten umgesetzt?

Die Umsetzung der Anforderungen beim Verbauen von nichtrostenden Stählen beginnt bereits mit der Erstellung der Bauteilspezifikationen. Zunächst muss die Erfüllung der allgemeinen Anforderungen geklärt werden. Das wäre z. B. die Prüfung, ob ein bestätigendes Zertifikat darüber vorliegt, dass die werkseigene Produktionskontrolle konform nach EN 1090-1 ist. Oder ob der ausführende Schweißer über eine Schweißerprüfungsbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-1 verfügt und dies auch der Fall ist. Des Weiteren muss auch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 Beachtung finden. Diese fordert, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, welche Korrosionsbelastung für das jeweilige Bauwerk/Bauteil zu erwarten ist.

 

Neben diesen allgemeinen Anforderungen müssen zusätzlich aber auch die Normen umgesetzt werden, welche sich speziell auf die verwendeten Bauteile bzw. Installationen beziehen. So gelten beispielsweise für die Errichtung von Rohrleitungssystemen spezifische Normen, die ebenfalls erfüllt werden müssen.

Dazu gehört es dann auch, dass in jedem Fall geklärt werden muss, in welchem Umfang und mit welchen Prüfmethoden die Bauteile und die Rohrleitungssysteme nach dem Schweißen zu prüfen sind.

Hierzu kommen unter Umständen aber auch noch weitergehende Anforderungen, wie die Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse zu den Werkstoffnachweisen. Ob diese zusätzlichen Anforderungen tatsächlich gelten, muss stets im Einzelfall geprüft und spezifiziert werden, weil diese Anforderung nicht automatisch in allen Normen enthalten ist.

 

Nicht zu vernachlässigen ist last but least die sachgerechte Überwachung und Qualitätskontrolle bei der Fertigung, die im späteren Betrieb deutliche Vorteile bezüglich der Produktqualität und Langlebigkeit mit sich bringen kann.

 

Als Fazit lässt sich festhalten, dass eindeutige Regelungen, in Verbindung mit  einer Beratung und

und einer sachgerechten ein deutliches Mehr an Sicherheit für alle am Fertigungsprozess beteiligten Personen bieten – von der Planung über die Herstellung bis hin zum späteren Betrieb.

Unterstützung bei der korrekten Verbauung von nichtrostenden Stählen

Schon die DIN EN 1993-1-4 hält in einer Bemerkung fest, dass die Verarbeitung von nichtrostenden Stählen nicht immer ganz einfach ist und empfiehlt daher den Einsatz einer qualifizierten Beratung durch eine dritte Partei. Dort heißt es: „Eine fachliche Beratung sollte gegebenenfalls in Bezug auf Dauerhaftigkeit, Fertigung, Schweißbarkeit, Ermüdungsfestigkeit und Beständigkeit gegen hohe Temperaturen dieser Stahlsorten hinzugezogen werden.“

Die Experten der SLVs stehen zu diesem Zweck gerne bei allen Fragen rund um die schweißtechnische Fertigung von nichtrostenden Stählen zur Verfügung.

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Jörg Mährlein
Über die Autorin/den Autor

Jörg Mährlein

Stellv. Niederlassungsleiter SLV Duisburg

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