DIN EN ISO 14731 – QUALIFIZIERUNG TRIFFT KOMPETENZ TEIL 2

Die DIN EN ISO 14731 wirft durch die Einführung des Kompetenzbegriffs für verantwortliche Schweißaufsichtspersonen Fragen auf. Was genau bedeutet Kompetenz? Was bedeutet Qualifikation? Wie wird das Kompetenzniveau bestimmt? Wann ist eine Risikoanalyse notwendig? Im zweiten Teil unserer Blogreihe zur DIN EN ISO 14731 beleuchten wir den Begriff der Kompetenz.

Der Begriff der Kompetenz nach DIN EN ISO 14731

Wie bereits in unserem ersten Blogbeitrag zur DIN EN ISO 14731 ausgeführt, ist die Einführung des Begriffs der „Kompetenz“ insbesondere für verantwortliche Schweißaufsichtspersonen essentiell, da er den Begriff der „Qualifikation“ ablöst – mit weitreichenden Konsequenzen für die Bestimmung des Kompetenzniveaus. 
So wird in der DIN EN ISO 14731 die Kompetenz als „nachgewiesene Fähigkeit, wirksam Kenntnisse, Erfahrungen sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in vielen Arbeitssituationen und für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen“ definiert. In erster Linie gehört die Fähigkeit zur Selbstorganisation, die es einer Person ermöglicht, sich Situationen auch unter geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei muss sie in der Lage sein, ihre persönliche Verhaltensstrategie zu ändern und unter Berücksichtigung ihrer Qualifikationen und Erfahrungen erfolgreich umzusetzen.

Was folgt aus der Definition der Kompetenz?

Typische Kompetenzen von verantwortlichen Schweißaufsichtspersonen

Die in der DIN EN ISO 14731 enthaltene allgemeine Definition des Kompetenzbegriffs erschwert jegliche Form eines Kompetenznachweises. Dies liegt insbesondere daran, dass der Begriff der „Kompetenz“ nach DIN EN ISO 14731 vielmehr Teilkompetenzen beinhaltet und nicht nur schweißtechnisches Fachwissen umfasst. Hinzu kommt, dass eine Person, die als verantwortliche Schweißaufsichtsperson tätig werden soll, definitionsgemäß auch Erfahrung nachweisen muss. 

Kompetenz nach der DIN EN ISO 14731 kann somit also erst im Nachhinein, nur durch das nachweislich erfolgreiche Bewältigen von Situationen, belegt werden.

Vielmehr ist es so, dass eine verantwortliche Schweißaufsichtsperson, die als Führungskraft agiert, über allgemeines Wissen, Fertigkeiten und Qualifikationen verfügen muss, um die entsprechenden Kompetenzen durch selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln zu erwerben. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Selbstkompetenz, Fachkompetenz, Sozialkompetenz oder Methodenkompetenz handelt.

Welche Rolle spielt Qualifikation?

Auch wenn die DIN EN ISO 14731 ihr Hauptaugenmerk auf den Begriff der Kompetenz legt und deren Nachweis verlangt, fordern viele Gesetze und Produktnormen noch immer ganz allgemein die Qualifikation der verantwortlichen Schweißaufsichtsperson, um so eine wirtschaftliche und fehlerfreie Produktion sicherzustellen.

So heißt es in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Anhang X „Umfassende Qualitätssicherung“:
„… die Qualitätssicherungsaufzeichnungen wie Kontrollberichte, Prüf- und Eichdaten und Aufzeichnungen über die Qualifikation der in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeiter, …“
Ähnliche Aussagen finden sich beispielsweise im Anwendungsbereich der DIN EN 1090-1, der DIN EN 15827: 2011 „Bahnanwendungen – Anforderungen für Drehgestelle und Fahrwerke“ und der DIN EN ISO 9001: 2015. In all diesen Normen wird für die beschriebenen Prozesse stets Personal mit entsprechender Qualifikation vorausgesetzt.

Für die DIN EN ISO 14731 ergibt sich die benötigte Qualifikation aus einem Beurteilungs- und Validierungsprozess, der feststellt, ob die Lernergebnisse einer Person dem vorgegebenen Programm entsprechen. Am Ende dieses Beurteilungs- und Validierungsprozesses stünde dann ein formales Ergebnis. Wie genau dieses formale Ergebnis aussehen soll, lässt die DIN EN ISO 14731 leider offen. 

Eine sehr gute Definition des Begriffs „Qualifikation“ findet sich hingegen in einer Veröffentlichung vom UNESCO Institute for Statistics, der „International Standard Classification of Education ISCED 2011“: 
„Qualifikation ist die offizielle Bestätigung, in der Regel in Form eines Dokuments, das den erfolgreichen Abschluss eines Bildungsprogramms oder einer Phase eines Programms bestätigt. Qualifikationen können erworben werden durch: 
i) erfolgreichen Abschluss eines Vollbildungsprogramms; 
ii) erfolgreicher Abschluss einer Etappe eines Bildungsprogramms (Zwischenqualifikationen); oder 
iii) Validierung der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, unabhängig von der Teilnahme an einem Bildungsprogramm. Dies darf auch als Zeugnis bezeichnet werden.“

Mit Blick auf die vorherige Version der DIN EN ISO 14731:2006 und der dort im Anhang A aufgeführten Qualifikationsprogramme des IIW zeigt sich, dass die heute in der Richtline DVS-IIW/EWF 1170 zusammengefassten Programme eben genau jede 3 aufgeführten Möglichkeiten der Qualifikation bieten, wie sie vom UNESCO Institute for Statistics aufgeführt werden.

Fazit

Die DIN EN ISO 14731 hat sich vom Begriff der „Qualifikation“ komplett gelöst und diesen durch einen sehr viel allgemeineren Begriff der „Kompetenz“ ersetzt. Im Alltag der Bestimmung der Kompetenzniveaus für verantwortliche Schweißaufsichtspersonen müssen daher andere Lösungen gefunden werden. Welche Möglichkeiten hierfür bestehen, erfahren Sie im dritten Teil unserer Blogreihe zur DIN EN ISO 14731.

Diesen Beitrag teilen
Jörg Mährlein
Über die Autorin/den Autor

Jörg Mährlein

Stellv. Niederlassungsleiter SLV Duisburg

*
*
*
* Pflichtfelder
Archiv