Welche Zusatzqualifikationen gibt es für Schweißaufsichtspersonen?

Hersteller geschweißter Produkte müssen über geeignetes Aufsichtspersonal verfügen, damit das schweißtechnische Personal die notwendigen Schweiß- oder Arbeitsanweisungen erhält und alles sorgfältig ausgeführt und überwacht werden kann.

 

Über die Produktqualität geschweißter Konstruktionen entscheidet das gut ausgebildete Personal. Dieses achtet auf die richtige Werkstoff- und Schweißprozessauswahl sowie den Einsatz geeigneter Schweiß- und Prüfeinrichtungen. Die wirtschaftliche Technologie wird gewährleistet.

 

In allen Produktbereichen qualifiziert die Weiterbildung zum Internationalen Schweißfachingenieur, Schweißtechniker oder Schweißfachmann umfassend für eine Tätigkeit als Aufsichtspersonal bei der Herstellung geschweißter Produkte mit umfassenden, Standard- oder elementaren Qualitätsanforderungen.

 

Anforderungen an das Schweißaufsichtspersonal sind in manchen Fällen sehr speziell. Beim Einsatz bestimmter Werkstoffe bzw. bei der Herstellung einiger Produkte sind die Anforderungen so hoch, dass die erforderlichen Kenntnisse nicht im Rahmen einer der o. g. Lehrgänge vermittelt werden können. Das betrifft beispielsweise die Herstellung geschweißter Produkte aus Aluminium, Aluminiumlegierungen oder Betonstahl.

 

Die Herstellung geschweißter Aluminiumkonstruktionen bedarf spezieller Kenntnisse der Prozesstechnik, des Verhaltens der Aluminiumwerkstoffe beim Schweißen und der Gestaltung und Berechnung von Aluminiumbauteilen.

 

Moderne Betonstähle erhalten ihre hohen Festigkeiten durch Kaltverfestigung, also plastische Verformung der Werkstoffe bei Raumtemperatur. Kaltverfestigte Werkstoffe neigen beim Schweißen zur Rekristallisation und damit zum Festigkeitsverlust. Daher bedarf es hier u. a. spezieller Kenntnisse des Verhaltens kaltverfestigter Stähle beim Schweißen.

 

In den Produktbereichen haben sowohl der Schienenfahrzeugbau als auch der Druckgerätebau sehr detaillierte Herstellungsanforderungen in Bezug auf die erforderliche Qualifizierung der Schweißverfahren und die Qualität der Produkte.

 

Kenntnislücken können über den Besuch der nachfolgend aufgeführten Lehrgänge für die Zusatzausbildung von Schweißaufsichtspersonal geschlossen werden:

 

  • Schweißaufsichtspersonal (SAP) – Bereich Schienenfahrzeugbau
    nach Richtlinie DVS 1109
  • DVS-EWF-Lehrgang Schweißaufsicht
    Zusatzausbildung für das Schweißen von Betonstahl

    nach Richtlinie DVS-EWF 1175
  • DVS-Lehrgang Schweißaufsicht
    Zusatzausbildung für das Schweißen von Aluminium

    nach Richtlinie DVS 1179

 

Ein weiteres Lehrgangsangebot für das Schweißen im Druckgerätebau befindet sich zurzeit in Planung und soll bis Ende 2018 umgesetzt werden.

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Rüdiger Neuhoff
Über die Autorin/den Autor

Rüdiger Neuhoff

SLV Duisburg

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